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Intention dieses Blogs

In diesem Blog will ich eine Idee verfolgen, die mich schon einige Zeit beschäftigt:
Die Bewertung von Gesellschaftsvereinbarungen (Gesetzen, Verordnungen, Vereinbarungen, (Kollektiv-)Verträgen usw.), die unsere Gesellschaft mitregeln und allem Anschein nach auch die wachsende Ungleichverteilung des Vermögens mitverantworten.
Im ersten Schritt sollen die Wirkung und Verantwortung dieser Gesellschaftsvereinbarungen für die wachsenden Unterschiede zwischen Arm und Reich in unserer Gemeinschaft aufgezeigt werden.
Wenn das gelingt ist der nächste Schritt, diese Erkenntnisse als Anstoß dafür zu nehmen, die bestehenden Gesellschaftsvereinbarungen  dahingehend anzupassen, dass sie die Vermögens-Unterschiede zwischen Arm und Reich wenn schon nicht verkleinern so zumindest nicht  vergrößern und neue Vereinbarungen nur zulassen, wenn sie diesem Anspruch entsprechen.
Die Bewertung sollte sowohl für bestehende als auch alle neuen Vereinbarungen – Gesetze, Verordnungen, Gesellschaftsverträge welcher Form auch immer – zwingend sein. Eine Umsetzung der Vereinbarungen dürfte nur erfolgen, wenn eine unabhängige und vetomächtige Kommission  (der z.B. Wirtschaftswissenschafter, Soziologen, Vertreter der Armenkonferenz u.a. angehören, aber keine Interessensvertretungen) ihre Zustimmung gibt.
Es sollen im Endeffekt keine Vereinbarungen zur Geltung kommen können, die wenig oder nicht vermögende oder verdienende Menschen diskriminieren. Erst damit würden wir der  Europäische Menschenrechtskonvention in einem ihrer wichtigsten Punkte wirklich gerecht werden:

Artikel 14
Europäische Menschenrechtskonvention

„Der Genuss der in der vorliegenden Konvention festgelegten Rechte und Freiheiten ist ohne Benachteiligung zu gewährleisten, die insbesondere im Geschlecht, in der Rasse, Hautfarbe, Sprache, Religion, in den politischen oder sonstigen Anschauungen, in nationaler oder sozialer Herkunft, in der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, im Vermögen, in der Geburt oder im sonstigen Status begründet ist.“

Interessant dabei gleich einmal, dass die Diskriminierung auf Basis von Vermögen(smangel) in der österreichischen Verfassung nicht dezidiert angesprochen wird:

Artikel 7
Bundes-Verfassungsgesetz

„(1) Alle Staatsbürger sind vor dem Gesetz gleich. Vorrechte der Geburt, des Geschlechtes, des Standes, der Klasse und des Bekenntnisses sind ausgeschlossen. …“

Was schlichtweg nur ein Unterlassungsfehler sein kann.
Die benachteiligungsfreie Gewährung der Menschenrechte muss auch vermögensunabhängig sein!

Mit diesen einführenden Worten möchte ich auch alle, die diesen Ansatz gut finden und mit ihrem Tun unterstützen wollen, einladen, mitzumachen. Schreibt mir und wir schauen, wie das gehen kann.