Archiv der Kategorie: Arbeitsrecht

Kollektivverträge

Eine Eigenheit der meisten mir bekannten Kollektivverträge ist die prozentuelle Erhöhung des Gehalts. Das benachteiligt die Mitarbeiterinnen mit wenig Gehalt. Um die Unterschiede zwischen „Kleinverdienern“ und „Großverdienern“ nicht systematisch zu vergößern, müsste man auf gleichhohe Fixbeträge für die Erhöhung umsteigen.